AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lüer Fuß-Orthopädie -„footpower Mainz“



  • 1. Geltungsbereich, Vertragspartner
  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Verkauf von Waren durch die Lüer Fuß-Orthopädie - „footpower Mainz“ und für außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir erkennen diese ausdrücklich an. Die angebotene Ware wird nur an Verbraucher und Unternehmer in ihrer Eigenschaft als Endverbraucher verkauft (§ 13 BGB). Für Leistungen im Auftrag von Kostenträgern der Gesetzlichen Krankenversicherung gelten – soweit deren Anwendungsbereich reicht - vorrangig die vertraglichen Bestimmungen nach § 127 SGB V. Vertragspartner ist die Lüer GmbH, (vertreten durch die den Geschäftsführer: Herrn Andreas Lüer), Hintere Bleiche 19, 55116 Mainz, Deutschland

    Telefon: 06131 227 030
    Fax: 06131 227 053
    E-Mail: info@luer-mainz.de
    Amtsgericht Mainz
    Handelsregister- HRB 47643

    Bitte wenden Sie sich bei Problemen, Rückfragen, Beschwerden und Kritik an unser Personal. Persönliche und telefonische Anfragen werden unverzüglich bearbeitet. Bei schriftlichen Anfragen erhalten Sie auf Wunsch eine schriftliche Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen.

  • 2. Angebot, Eigentumsvorbehalt, Fälligkeit
  • Unsere Angebote sind freibleibend und stellen eine an den Kunden gerichtete Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Dem Kunden zumutbare Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber etwaigen Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorgesehene Gebrauch der Ware erheblich beeinträchtigt wird und / oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum. Der Kaufpreis ist grds. fällig bei Erhalt der Ware und sofort zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug auszugleichen. Gleiches gilt für Zuzahlungen oder Eigenanteile. Eine Lieferung außer Haus erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung.

  • 3. Verzug
  • Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.

  • 4. Gewährleistung, Haftung
  • Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wenden Sie sich an die unter § 1 genannten Kontaktmöglichkeiten. Wir haften für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit) stets gemäß den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt. Für Sach- oder Vermögensschäden, welche nicht an der Kaufsache selbst eingetreten sind, haften wir nur bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten gemäß den gesetzlichen Vorschriften. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir bei Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. “Kardinalpflichten” sind Vertragspflichten, welche die Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Eine Haftung für vertragsuntypische mittelbare oder Folgeschäden ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen und sonstiger Personen, deren Verhalten uns zugerechnet werden kann. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere die Haftung bei Abgabe einer Beschaffenheitsgarantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

  • 5. Aufrechnungsverbot
  • Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Beruht der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis ist die Aufrechnung ohne die Einschränkung nach Satz 1 zulässig. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 6. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

  • 7. Allgemeiner Hinweis zur Möglichkeit einer Streitbeilegung gem. § 36 VSBG
  • Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  • 8. Datenschutzrechtliche Informationen gem. Art. 13 Abs. 1 DSGVO
  • Verantwortlicher: Lüer GmbH,
    Hintere Bleiche 19, 55116 Mainz,
    Telefon: 06131 227 030
    Fax: 06131 227 053
    E-Mail: info@luer-mainz.de
    www.luer-mainz.de

    Zwecke/Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 a-c, 9 a, b, f DSGVO): Vertragsvollzug - Versorgung mit Medizinprodukten und Hilfsmitteln (Herstellung, Abgabe und Abrechnung) im Bereich der Sozialversicherung (öffentlich-rechtliche Verträge gem. §§ 53 ff. SGB X, §§ 126 ff., 276, 302 SGB V, § 34 Abs. 8 SGB VII) und gegenüber Privaten

    Empfänger/Kategorien vom Empfängern der personenbezogenen Daten: Kostenträger der Sozialversicherung und angeschlossene medizinische Dienste, Abrechnungsdienstleister/Rechenzentren, im Einzelfall: verordnender Arzt (in konkretem Versorgungsablauf bei entspr. Bedarf, § 73 Abs. 1b SGB V), private Versicherer (bei Vorliegen entsprechender Verträge unter Berücksichtigung datenschutz-rechtlicher Vorgaben), im Falle der Rechtsverfolgung auch an Organe der Rechtspflege

    Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet nicht statt.